Kann ich meine Krankenversicherung absetzen?

Ja, durch das Bürgerentlastungsgesetz können die Beiträge besser steuerlich abgesetzt werden. Privat Versicherte können ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung von 80 bis 95 Prozent absetzen, die Beiträge zur Pflegeversicherung hingegen können zu 100 Prozent abgesetzt werden. Extra-Leistungen, wie z. B. die Chefarztbehandlung dürfen nicht angesetzt werden.

Gesetzlich Krankenversicherte können hingegen die gesamten Krankenversicherungsbeiträge absetzen.

Die Absetzbarkeit der Kassenbeiträge liegt bei Selbständigen bei einer Höchstgrenze von 2.800 Euro und bei Arbeitnehmern bei 1.900 Euro. Sollte der Arbeitnehmer unter der Höchstgrenze liegen, kann er dennoch den Höchstbetrag absetzen. Haftpflicht,− Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Höchstgrenze (2800 bzw. 1.900 Euro) noch nicht überschritten wurde.

Familien und Personen, die einen hohen Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen haben, profitieren durch das Bürgerentlastungsgesetz. Zusätzlich können zudem auch noch die Beiträge von Lebenspartner oder Ehepartner sowie Kindern abgesetzt werden.



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